Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und ist somit das älteste Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung in Deutschland. Er besteht aus insgesamt zwölf Mitgliedern, die sich aus je vier Versicherten- und Arbeitgebervertretern, drei Wissenschaftlern und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank zusammensetzen.
Die Geschäftsstelle des Sozialbeirats wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt.